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» Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielautomaten «

Leider können Aufsteller die bereits diskutierte Frage mit dem Link nicht verfolgen, da es sich um einen nicht öffentlichen Bereich handelt.

Mich würde interessieren, mit welcher Begründung im geschilderten Fall die Geeingnetkeit versagt werden kann.

Danke



Gepostet am 21.03.2007 um 04:01 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12350#post12350


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