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es gibt keine Fristenregelung. Ich habe meinen Kommunen immer gepredigt, dass das Gewerberegister die Wahrheit abbilden soll. Und wenn ein Gewerbe zig Jahre tatsächlich nachweislich bestanden hat, kann auch rückwirkend für x Jahre an und ggf. dann auch wieder abgemeldet werden.

In solchen Fällen würde ich aber auf Beweismittel achten. Die Story muss glaubhaft gemacht werden und dann wäre ja noch die Owi nach § 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO zu bedenken.

Beste Grüße
CS



Gepostet am 08.11.2022 um 15:35 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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