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» Privater Flohmarkt - wie oft im Jahr zulässig? «

mal rechtlich / "unfachlich"
Es gibt Leute, die verkaufen auf entsprechenden Online-Portalen oder über Zeitungsinserate laufend 24/7 Waren. Oder sind auch jedes Wochenende auf mehreren Flohmärkten vertreten.
Wenn in einer Familie mehrere Kinder vorhanden sind, kommt schon ein recht umfangreicher Spielwaren- und Kleidungsdurchsatz zusammen, gerade auch wenn man wenig Stauraum hat und es sich leisten kann, neu zu kaufen statt das die Kleinen die Sachen der großen Geschwister übernehmen müssen.

Gedanken zur Diskussion:
Die maßgebliche Frage wäre für mich... Handelt es sich ausschließlich um selbst genutzte Gebrauchtwaren oder wird auch für dritte verkauft bzw beteiligen sich Dritte mit eigenen Ständen? Wird auch Neuware (außer das "ungeöffnete ungeliebte Geschenk") verkauft? Gibt es Anzeichen für Gewinnerziehungsabsicht? Gibt es durch Werbung einen Einzugsbereich, der über die direkte Nachbarschaft hinaus geht?

Ob Ort oder Person maßgeblich sind, hängt davon ab, über welches Rechtsgebiet man an die Sache herantreten möchte. Wenn eine Örtlichkeit mehrmals anders genutzt wird, als genehmigt, gibt es in den Kommentaren zur Bauordnung mehrere Bezugsfälle, wann eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung angenommen werden kann.
Übers Steuerrecht geht es eher auf die Person, dann ggf unabhängig davon, ob die Verkäufe online, auf dem eigenen Hof oder auf fremden Märkten gemacht wurden.

Meinung
alle 3 Monate ist m. E. eine Obergrenze von dem, was jeweils saisonal an Waren aus nem üblichen Haushalt anfällt. Wenn es an einen Samstag noch nicht "weggegangen ist" vielleicht noch ein jeweils zweites Wochenende. Wenn es größer / häufiger ist, würde ich mal berechtigten Anlass für klärende Nachfragen sehen...



Gepostet am 01.11.2022 um 10:58 von:
Benutzer: Martin Halbinger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123447#post123447


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