Forum-Gewerberecht

» Privater Flohmarkt - wie oft im Jahr zulässig? «

Flohmärkte werden generell nur von Privatpersonen genutzt, da an Sonn- und Feiertagen nicht gewerblich gearbeitet werden darf - sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Deshalb lehnen oftmals Flohmarktveranstalter gewerbliche Nutzer ab. Der Flohmarkt wird dann zu einem Gewerbe, wenn dieser in regelmäßigen Abständen stattfindet. Wird der Flohmarkt nur ein, zweimal im Jahr gemacht, ist dies nicht nach § 14 GewO anzeigepflichtig.

Tritt jedoch eine Regelmäßigkeit auf, muss von einer gewerblichen Arbeit ausgegangen werden - dabei ist es egal, ob es sich um Neu- bzw. Gebrauchtwaren handelt.

Gewerbetreibende können für Sonn- und Feiertage eine sogenannte Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Ortsbehörde beantragen. Fraglich ist jedoch, ob so eine Ausnahmegenehmigung für wiederkehrende Abstände ausgestellt wird. Sollte es sich sogar hierbei um Reisegewerbe handeln, also der Flohmarkt steht immer an verschiedenen Orten, ist der Verkauf an Sonn- und Feiertagen verboten, auch hier sind Ausnahmen möglich.



Gepostet am 01.11.2022 um 10:47 von:
Benutzer: Adidas
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