Forum-Gewerberecht

» Groß Kampf Tag Spielhallenkontrolle «

Hallo zusammen ,

heute war es mal wieder so weit. Alle Spielhallen in unserer Stadt wurden kontrolliert.
Beamtenwillkür pur. Sorry wenn man nicht richtig informiert ist sollte man sich halt zurückhalten und erst informieren. Ich habe schon viel gehört und gesehen aber so etwas kann es einfach nicht geben.
Fall 1: Kontrolle betritt die Spielhalle. ( 3 Polizisten und ein Ordnungsamtbeamter )
„ Sind die Internetterminals angemeldet ? Dafür brauchen sie eine Internetkaffe Konsession „ Wie bitte? Was brach man? Nach dem dann die Geräte überprüft wurden und keine illegale Software gefunden wurde war alles wieder O.K.
Und jetzt der Knaller : Multi Games Klassik( geprüft von der PDB und mit Zulassung und Seriennummer ) ist verboten. Den es ist ein Fungames und die sind ja verboten. Auch nach mehrfachen darauf hinweißen das das Geräte von der PDB geprüft und Zulassung hat wurde das Gerät ausgeschaltet und zum Personal gesagt „ Wir kommen heute noch mal vorbei und wehe das Gerät ist in Betrieb“. Hallo , wie kann so was sein?

OK
Fall 2 : Kontrolle betritt die Spielhalle. ( 3 Polizisten und ein Ordnungsamtbeamter )
Da ging es dann um eine Lucky Star Anlage( 2 GSG und ein Jackpot der von der PDB abgenommen und geprüft wurde. Jedes Gerät hat seine Zulassungskarte und der Jackpot hat auch eine PDB Zulassungskarte.)
Die Geräte und der Jackpot sind verboten, da nach neuer SpVo kein Jackpot erlaubt ist . Darauf erkläre ich den Beamten am Tel. das die Geräte eine Zulassung von der PDB haben und das ist für mich maß der Dinge.
„ Aber nein, das sind Geräte die vor der neuen SpVo gebaut wurden und sind nicht mehr erlaubt“. Darauf erwidere ich „ O.K aber die Geräte werden nicht ausgeschaltet und sie könne sich ja informieren“ Darauf der Polizist “Was mir einfällt den Polizisten zu erklären wollen was jetzt erlaubt ist und was nicht“
Ach so und der Merkur Trendy ist auch nicht erlaubt ist ja ein Unterhaltungsautomat und somit Verboten!!!!?????

Jetzt mal sachlich. Wir Automatenaufsteller wissen auch nicht alles aber wenn doch ein PDB Abnahme nach 33c da ist kann so etwas doch nicht bemängelt werden. Selbst der eine Polizeibeamte sagte er kennt sich nicht aus und muss das erst klären.

Ich bitte da nur um eins: Wenn ich mich nicht auskenne dann soll ich nicht mitreden. Erst Informieren und dann Geräte ausschalten, besonders wenn diese Geräte auch noch PDB geprüft sind nach 33c.

Ich behaupte nicht das alle so unwissend sind und keine Ahnung haben, doch man kann sich auch mal was vom Automatenaufsteller erklären lassen ohne gleich nur zu denken“ Ach der will uns nur verarschen“

Würde mich ja mal interessieren ob die Gastronomie auch überprüft worden sind nach verbotenen Fungames.

Mit freundlichen Grüßen



Gepostet am 20.03.2007 um 17:41 von:
Benutzer: AlsunaSB
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12344#post12344


Beitrags-Print by Breuer76