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Sehe ich genau so und habe jetzt auch die Stelle im Landmann/Rohmer gefunden, auf die ich mich im Zweifel berufen kann.

Landmann/Rohmer Kommentar zu §15 GemO RN 7:
[quote][…] [B]Die Anzeige ist[/B] ebenfalls [B]zurückzuweisen[/B] und demnach von einer Bestätigung abzusehen, [B]wenn es sich bei der angezeigten Tätigkeit um kein Gewerbe handelt[/B], die Tätigkeit nicht selbstständig ausgeübt wird oder es sich schlechthin unerlaubte Tätigkeit handelt, da es sich in diesen Fällen rechtlich nicht um eine Anzeige nach § 14 handelt.[/quote]

Dementsprechend werde ich auch weiter so verfahren und sowas konsequent zurückweisen.



Gepostet am 26.10.2022 um 16:36 von:
Benutzer: Bernie
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123429#post123429


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