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da die Gewerbeämter lt. Literatur sogar gehalten sind, Meldungen zurückzuweisen, die kein Gewerbe darstellen, passt die Auffassung dieser Professoren nicht.

Natürlich können die übrigen Personen melden bis sie schwarz sind, nur ins Gewerberegister kommen sie nicht!



Gepostet am 26.10.2022 um 12:20 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123422#post123422


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