Forum-Gewerberecht

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Hallo zusammen,

ich muss dieses leidige Thema leider nochmal aufwärmen.

Ich hatte zunächst von November 2020 bis Mai 2021 schonmal bei uns im Gewerbeamt ausgeholfen und dieses nach zwischenzeitlich anderer Verwendung nun zum Oktober fest übernommen. Vergangenen Donnerstag war ich deshalb zunächst auf einer Grundlagenschulung zum Thema Gewerberecht, die bei mir doch einige Irritationen ausgelöst hat.

Dass die Photovoltaik auf dem eigenen Dach keine gewerbliche Tätigkeit ist und damit keine Anzeigepflicht auslöst war unstrittig. Irritiert hat mich die Aussage der beiden Dozenten (Mitarbeiterin RP und Professor an der Verwaltungshochschule) wie verfahren werden sollte, wenn die Bürger es freiwillig anmelden wollen würden. Bisher haben wir es so gehandhabt wie auch hier im Forum die vorherrschende Meinung ist: kein Gewerbe = keine Gewerbeanmeldung.

Die Dozenten waren allerdings der Auffassung, dass man keine Grundlage habe die Anmeldung zurückzuweisen, wenn die Bürger diese trotz der fehlenen Anzeigepflicht freiwillig anmelden wollten. Also genau die gleiche Annahme wie im Eröffnungspost dieses Themas.
[quote]Wenn jemand seine Anlage anmelden möchte, obwohl er diese auf seinem eigenen Grundstück zum Zweck der Eigennutzung betreibt und die Gesamtleistung so gering ist, dass man nicht von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen kann, dann können wir die Gewerbeanmeldung nicht verweigern.[/quote]

Ich persönlich bin, wie schon gesagt, anderer Meinung. Denn sonst müsste ich ja nach dieser Logik auf gut deutsch gesagt jeden Sch**** als Gewerbe anmelden, wenn der Bürger das nur möchte, ganz unabhängig davon wie weit entfernt das von der Gewerbedefinition ist.

Die Frage wäre ob es irgendwo in der Literatur (vllt. in einer Kommentierung) etwas handfestes gibt worauf ich mich stützen könnte um weiter so zu verfahren wie bisher und diese Fälle weiterhin abzulehnen. Denn die Empfehlung der Dozenten widerspricht klar meiner persönlichen Rechtsauffassung. Insbesondere auch deshalb, weil bei uns in Baden-Württemberg seit diesem Jahr eine Photovoltaikpflicht gilt und somit jeder Häuslebauer dann auch potentiell ein Gewerbe anmelden könnte und weil ein nicht geringer Anteil durchaus offen sagt, dass sie den Gewerbeschein deshalb haben wollen um sich einen Metro-Ausweis zu holen, was sicherlich auch nicht die Intention des Gesetzgebers dabei ist.



Gepostet am 26.10.2022 um 11:49 von:
Benutzer: Bernie
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123421#post123421


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