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Hallo aus Porta Westfalica,

also die Idee, die Bestätigung nicht auszuhändigen sondern zuzuschicken finde ich sehr gut! Warum bin ich da nicht drauf gekommen? unglücklich  

Die Meldebestätigung für den Wohnsitz bringt uns auch nicht viel weiter, da sich ja mittlerweile jeder fast überall ohne Nachweis anmelden kann.

Ich hatte auch schon mehrere Anmeldungen von Damen aus Osteuropa die hier als Horizontalhostessen tätig sind. Dem Betreiber der Einrichtung habe ich eingebleut, dass die Postzustellung zu gewährleisten ist, was auch bisher gut funktioniert. Die Aufgabe der Tätigkeit wird leider meistens nicht angezeigt.

Bei einem polnischen "Einbauer genormter Baufertigteile" bekam ich vom Finanzamt (4 Wochen nach GewAnm) die Mitteilung, dass er laut Post unbekannt verzogen (Betriebstätte und Wohnanschrift identisch) ist. Darauf veranlaßte Ermittlung meines Außendienstes ergab aber, dass nur der Briefkasten nicht beschriftet war.

Also Vorsicht bei Auskünften der Zusteller! Immer selber prüfen!!!

Viele Grüße
Matthias Rinne



Gepostet am 20.03.2007 um 15:33 von:
Benutzer: portawestfalica
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12342#post12342


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