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aus Rheinhessen,
da ich im Freitext angeben kann, was ich geändert habe - sollte das den nachfolgenden Stellen schon bekannt sein. Ob ich nun den Gewerbetreibenden formlos informiere, dass ich eine Änderung vorgenommen habe oder Ihm eine Bestätigung / Korrekturmeldung / GewA4 (Wie der Softwarehersteller das Kind nennt ist mir egal.) übersende, ist vom Aufwand her gleich. Fakt ist auch, bislang muss ich irgendeine Meldung generieren um die nachfolgenden Behörden in Kenntnis zu setzen. Ungünstig ist - und da bin ich bei Rene - dass die Änderungen nicht in jedem einzelnen Datenfeld dokumentiert sind, sondern nur durch das Datum der "Meldung". Bei mehreren Veränderungen wären auch mehrere Meldungen nötig.
Im Übrigen wäre es in RLP nicht zulässig für "freiwillige" Gewerbeanzeigen eine Gebühr zu nehmen. Diese sind ohnehin kostenfrei.
Was mir bei dem Thema noch einfällt, ist die Problematik bei Geschäftsführern von GmbH's. Wenn - wie wohl nicht nur bei mir - ein GF für mehrere GmbH's tätig wird und sich bei Ihm persönlich in den Daten etwas ändert, müsste dies wohl bei allen Unternehmungen korrigiert und weitergemeldet werden, bei denen er tätig ist. Bei meinem Spitzenreiter wären das über 20 Datensätze.
Gepostet am 26.10.2022 um 07:45 von:
Benutzer: Rheinhesse
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