Forum-Gewerberecht

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Korrektur (Gewa4): ich bin kein Fan davon. Mich stört es bereits, wenn ich nur die Telefonnr. oder E-Mail aktualisiere und daraufhin eine Berichtigung erstellt wird. Die nachfolgenden Behörden können - wie bei der BFT erwähnt - gar nicht nachvollziehen, was geändert/korrigiert wurde.

Der Bürger hat gar keine Bescheinigung angefordert. Die Mitteilung über die Änderung kam vom Amtsgericht. Ich sehe jedoch keinen Grund, ihn zur Anzeigenpflicht aufzufordern. Dennoch möchte ich sehr wohl, dass der Datensatz aktuell im System hinterlegt ist.

Vielleicht hat auch jemand eine überzeugende Formulierung, die den Gewerbetreibenden dazu bewegt, eine Gewa2 anzuzeigen  smile  . Diese könnte dann sogar kostenpflichtig generiert werden.  großes Grinsen  

Fragen, über Fragen  Weißnicht  



Gepostet am 25.10.2022 um 16:54 von:
Benutzer: H. Allgaier
Der Original-Beitrag :
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