Forum-Gewerberecht
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In solchen Fällen tendiere ich zur Verwaltungsgebühr für eine Zweitschrift, bei uns im Regelfall zehn Euro. Ist ja nicht so, dass wir hier nichts für die Bürgerin/den Bürger machen...
Gepostet am 25.10.2022 um 16:22 von:
Benutzer: Greenhorn
Der Original-Beitrag :
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