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 Moin   aus Rheinhessen,

auch unter Berücksichtigung der gerade zu Ende gegangenen BFT, tendiere ich zu einer kostenfreien GewA2, wenn der Gewerbetreibende eine neue Bescheinigung braucht. Obwohl unsere Empfangsbestätigung ja keine Außenwirkung haben (sollen), könnte diese dem Gewerbetreibenden wohl helfen.

Andernfalls bliebe dann noch die Korrektur des Gewerbebetriebes (bei uns mit einem Vordruck GewA4) und einem formlosen Schreiben an den Gewerbetreibenden, mit welchem ihm die Änderung der registrierten Daten zum ...... mitgeteilt wird.



Gepostet am 25.10.2022 um 16:16 von:
Benutzer: Rheinhesse
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