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Hallo,

mein Amtsgericht hat mir eine Änderungsmitteilung zu einem "e.K." gesendet.

Die "ABC e.K." heisst nun "XY e.K.". Alle anderen Daten sind gleich geblieben. Der Gewerbetreibende ist auch nicht umgezogen. Meiner Ansicht nach besteht hier keine Meldepflicht - oder irre ich mich?

Frage: Wie geht man hier am besten vor?
- Korrektur der Gewerbemeldung?
- Gewa2 anbieten? (ggf. auch kostenfrei)

Bzgl. der Datenübermittlung wäre die Gewa2 ideal.

Danke für die Gedankengänge.



Gepostet am 25.10.2022 um 15:35 von:
Benutzer: H. Allgaier
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