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Guten Morgen,

ich habe zwei Fälle vorliegen, bei denen ich mir nicht ganz schlüssig hinsichtlich des Umgangs bin.

Fall 1
Mitteilung AG bzgl. Firma XY GmbH & Co. KG:
Ausgeschieden als persönl. haftende Gesellschafterin: Firma Verwaltungs-GmbH (AG Musterstadt HRB 1234)
Eingetreten als persönl. haftende Gesellschafterin: Firma Beteiligungs-Gmbh (AG Musterstadt HRB 5678)

-> hier liegt meines Erachtens nach ein Wechsel des Gewerbetreibenden vor. Laut AG Musterstadt hat sich bei der GmbH & Co. KG die HRB-Nr. nicht geändert.
Was muss ich nun tun? Reicht es hier aus, die Beteiligungs-GmbH um Ummeldung zu bitten? Oder muss die Verwaltungs-GmbH das Gewerbe abmelden und die Beteiligungs-GmbH wieder neu anmelden? Ich bin unschlüssig, weil ja die GmbH & Co. KG weiterhin bestehen bleibt.

Fall 2:
Aus der XY KG wird eine GmbH & Co. KG
Der persönlich haftende Gesellschafter wird zum Kommanditisten. Gewerbetreibende ist meines Verständnis nach nun die XY Verwaltungs-GmbH, welche als persönlich haftende Gesellschafterin eingetreten ist.
Müsste hier nicht auch eine Gewerbeabmeldung durch die natürliche Person und eine Gewerbeanmeldung durch die GmbH erfolgen? Oder reicht hier eine Ummeldung aus?

Aus den Kommentaren zu § 14 GeWo bin ich nicht schlau geworden, gerade im Puncto Umwandlung scheint man sich hier nicht einig zu sein.

Ich freue mich auf Eure Antworten  smile  



Gepostet am 13.10.2022 um 11:19 von:
Benutzer: WillScarlet
Der Original-Beitrag :
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