Forum-Gewerberecht

» Zertifizierte Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz «

 Moin  ,

„Der Bundestag hat am 22. September 2022 die Verschiebung der Anwendbarkeit der Regelung zum zertifizierten Verwalter um ein Jahr auf den [B]1. Dezember 2023[/B] beschlossen. …“ siehe weiter unter der Info-Seite des BMJ > [URL=https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/WEG_Verschiebu
ng_zertifizierter_Verwalter.html;jsessionid=3E4E93E3D91E7612B80723CF0D0DFBA
4.2_cid324>]   [/URL]

[QUOTE] > [URL=https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/AVAG_Be
schlussempfehlung_Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1][COLOR=blue]Auszug
aus der BT-Drucksache 20/3584 vom 21. September 2022[/COLOR][/URL]
Zu Artikel 7 (Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes)
Seitens des Deutschen Industrie- und Handelskammertags und des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland wurde darauf hingewiesen, dass bei Beibehaltung der bisherigen Frist mit erheblichen Engpässen bei der Zertifizierung der Verwalter zu rechnen ist und es nicht möglich erscheint, alle Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum 1. Dezember 2022 zu prüfen. Diese ernstzunehmenden Hinweise sollen aufgegriffen werden. Mit einer Verschiebung der Anwendbarkeit der Regelung zum zertifizierten Verwalter um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 soll eine Entzerrung der Situation ermöglicht werden[/QUOTE]



Gepostet am 08.10.2022 um 05:30 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123339#post123339


Beitrags-Print by Breuer76