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» Gewerbe soll rückdatiert werden / Gewerbeberichtigung? «

Mmh...erfahrungsgemäß ist sowas immer verdächtig. Da bin ich ganz bei @Greenhorn.

Zunächst hat man in der Anzeige richtige Angaben zu machen und begeht bei falschen Angaben eine OWI.

Daher sollte ein Gewerbetreibender, der gerade ein Unternehmen gegründet hat und lediglich anzeigen muss, ab wann er seine Tätigkeit ausübt, es durchaus hinbekommen können, bei dem Feld "Datum des Betriebsbeginns" auf Anhieb eine korrekte Angabe zu machen    

Bis zu dem neuen Berichtigungs-Verfahren habe ich solche Korrekturen in jedem Fall nur gebührenpflichtig gemacht...also Korrekturmeldung und Erteilung einer Zweitschrift der Gewerbemeldung (Gebührenpflicht in RLP). Einfach deshalb, weil den Leuten mal klar werden sollte, dass die Abgabe einer Gewerbemeldung kein LariFari ist, wo man mal gerade so irgendwelche Angaben macht, die vielleicht stimmen, vielleicht nicht. Oft erhält man ja die Formulare auf gut Deutsch "hingerotzt"...sie werden weder vollständig, noch korrekt ausgefüllt und erwachsene Menschen sollten doch eigentlich in der Lage sein, solche einfachen Angaben tätigen zu können.

Wie ich das zukünftig löse weiß ich noch gar nicht, da es jetzt diesen Berichtigungs-Schein gibt, aber keinen Gebührentatbestand für die Berichtigung  Augen rollen  

Ich würde Berichtigungen solcher Art auf jeden Fall versuchen, zu vermeiden und derjenige würde in jedem Fall -auch, wenn glaubwürdig- eine Verwarnung (je nach Fall dann erst mal ohne Verwarngeld) erhalten.



Gepostet am 22.09.2022 um 14:35 von:
Benutzer: Roesje
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