Forum-Gewerberecht

» Betriebsstätte falsch «

Hallo liebe Forengemeinde,

ich grübele derzeit über eine Gewerbeanmeldung für eine Bar. Der Gewerbetreibende hat angegeben die Hauptniederlassung in der X-Straße zu führen, allerdings befindet sich die Bar in der Y-Straße.

Normalerweise würden wir Ihn darauf hinweisen, dass das Gewerbe dort anzumelden ist, wo die Tätigkeit ausgeübt wird.. sonst würde man ja denken, dass er die Bar an seiner Wohnanschrift führt, was faktisch einfach falsch ist.

Das Problem ist nun, dass der Bürger zum Einen nicht einsichtig ist und die X-Straße (Wohnanschrift) ebenso im HR als Betriebsstätte eingetragen wurde.. Ich bin ein wenig ratlos, da wir uns auch normalerweise am HR bei der Anmeldung orientieren.

Hatte Jemand schon so einen Fall oder kann hier bei der weiteren Bearbeitung helfen???

Viele liebe Grüße
LauraK.
 Danke  



Gepostet am 21.09.2022 um 08:49 von:
Benutzer: LauraK.
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