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eine rein technische Anlage stellt m. E. keine (weitere) Niederlassung i. S. des § 4 Abs. 3 GewO dar, da sie selbst kein Gewerbe ausüben kann - es fehlt die personelle Komponente einer anzeigepflichtigen Betriebsstätte - und schließe mich daher der vorgenannten Auffassung von Kollegen Mischner zum o. g. RLP-Rundschreiben an.
Siehe auch z. B. im etwas älteren Thread > [URL=https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37198#post37198][C
OLOR=blue]Anmeldung Photovoltaikanlage[/COLOR][/URL]
Gepostet am 14.09.2022 um 02:45 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123201#post123201
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