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Hallo,

bei welcher Gewerbebehörde müsste denn die Gewerbeanmeldung konkret erstattet werden (Wohnsitzgemeinde oder die Gemeinde, wo sich die Anlage befindet)?

Folgender Fall: Bürger X wohnt in Hamburg und möchte auf einem fremden Grundstück in einer Gemeinde Y / Land Sachsen eine Photovoltaikanlage errichten. Er beabsichtigt, diese Anlage als Hauptniederlassung in der Gemeinde Y gewerblich anzuzeigen.

Bislang wurde bei uns die Meinung vertreten, dass solch eine Anlage grundsätzlich keine Betriebsstätte im Sinne der Gewerbeordnung ist; das Gewerbe dort angezeigt werden soll, von wo aus ggf. Vertragsabschlüsse, Rechnungslegung, Buchführung, Reparaturaufträge u.s.w. erfolgen.

Lt. Industrie- und Handelskammer verfahren die Gewerbebehörden sehr unterschiedlich.

Gibt es dazu eventuell aufschlussreiche Erkenntnisse, wie es denn nun gewerberechtlich korrekt ist?

Beste Grüße
K.K.



Gepostet am 12.09.2022 um 13:34 von:
Benutzer: karin koch
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