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[quote][i]Original von EinQuantumRecht[/i]
 Moin  ,

und Grüße nach Weinheim.
Ich schließe mich grundsätzlich meiner Vorschreiberin an. Bei einem Anwalt und dem Testamentvollstrecker als Annex hätte ich auch meine Bedenken gegen die Gewerbemeldung. Letztendlich wird ein Anwalt aber auch gewerblich als Berufsbetreuer tätig.

Nach der Rechtsprechung kommt es darauf an, ob objektiv eine höherwertiger Abschluss für die Tätigkeit vorliegen muss. Laut BGB kann (fast) jeder Testamentvollstrecker sein, daher tendiere ich zumindest bei Nichtanwälten und nicht Steuerberatern zur Gewerbeanmeldung.

Bei den erwähnten Berufssparten wirds schwieriger.

VG[/quote]

Vielen Dank für die konkretisierende Ergänzung, der ich vollkommen zustimme. Das sich das so ähnlich wie mit dem Berufsbetreuer verhält und natürlich geprüft werden muss, inwieweit die Testamentsvollstreckung als Annex gelten kann, war für mich jetzt so selbstverständlich, dass ich das nicht extra erwähnt habe.



Gepostet am 08.09.2022 um 10:21 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123157#post123157


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