Forum-Gewerberecht
» Testamentsvollstrecker «
Guten Morgen,
ich habe eine Gewerbe-Anmeldung für die Tätigkeit "Testamentsvollstrecker" bekommen. Bin mir als Neuling in diesem Aufgabengebiet nicht sicher, ob diese Tätigkeit nach der GewO anmeldepflichtig ist.
Wie wird dies anderenorts beurteilt ?
Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen hierzu.
MfG
Gepostet am 08.09.2022 um 08:15 von:
Benutzer: Weinheim22
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123142#post123142
Beitrags-Print by Breuer76