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Guten Morgen,

ich habe eine Gewerbe-Anmeldung für die Tätigkeit "Testamentsvollstrecker" bekommen. Bin mir als Neuling in diesem Aufgabengebiet nicht sicher, ob diese Tätigkeit nach der GewO anmeldepflichtig ist.

Wie wird dies anderenorts beurteilt ?

Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen hierzu.  Danke  

MfG



Gepostet am 08.09.2022 um 08:15 von:
Benutzer: Weinheim22
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123142#post123142


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