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Ok, danke für die Info.

Also dass wir grds. verpflichtet sind, nach Anzeige den Empfang zu bescheinigen, ist ja das eine. Aber das gilt halt eben nur für a) anzeigepflichtige Gewerbe (und ist das Thema Photovoltaik ja eben nicht) b) vollständige sowie c) richtig angezeigte Gewerbemeldungen.

Will sagen: Ziemlich kurzsichtig und realtätsfern von eurem WSP.NRW und öffnet Betrug, Scheinselbständigkeit u.ä. noch mehr die Türen (und sie sind in DE ja sowieso schon offen).

Aber wenn es denn so gewünscht ist....dann kann man aber eigentlich auch die GewO abschaffen, denn die sinnvolle Zielsetzung dahinter, wird ja dadurch noch weniger erreicht, als es sowieso schon immer war.

Ist auch extrem motivierend, wenn der Trend einfach dahingeht, dass es absolut egal ist, ob ich jetzt guten Gesetzesvollzug leiste, oder nicht...das Ergebnis ist oftmals das Gleiche.

 Augen rollen  



Gepostet am 31.08.2022 um 13:27 von:
Benutzer: Roesje
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