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Das hat das WSP.NRW so eingerichtet. Sobald die anzeigende Person ihr Gewerbe über das Portal anzeigt, entfällt die Prüfung und sie bekommen unverzüglich nach Meldung die sogenannte Empfangsbescheinigung. Da die GewO gemäß § 14 nur eine Anzeigepflicht der erlaubnisfreien, stehenden Gewerbe vorsieht, ist die Vorgehensweise des WSP.NRW daher grundsätzlich absolut gesetzeskonform. Nur leider kann halt nun jede Person im entsprechenden Bezirk Gewerbemeldungen vornehmen ohne einer vorherigen Prüfung zu durchlaufen. Dies nimmt uns Gewerbeämtern somit die Chance, fehlerhafte oder unzulässige Meldungen zu vermeiden.  Wand  



Gepostet am 31.08.2022 um 10:22 von:
Benutzer: Janine Weidner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123053#post123053


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