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Das ist leider jedoch die traurige Wahrheit. Die Bedenken der Ordnungsämter aus den verschiedensten Städten/Kreisen/Kommunen wurden wohl seitens der Ersteller des WSPs nicht geteilt. Hier wurden bereits genau solche Fälle angeführt! Dies hat zur Folge, dass die Korrektur/Nachbearbeitung einer falschen/fehlerhaften oder unzulässigen Meldung einen erheblichen Mehraufwand darstellt.



Gepostet am 30.08.2022 um 16:32 von:
Benutzer: Janine Weidner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123044#post123044


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