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Hallo zusammen,

derzeit erreichen mich vermehrt Anrufe in Bezug auf die Anmeldung eines Einzelunternehmens wegen Nutzung einer PV-Anlage auf dem eigenen Hausdach. Hier kann ich eine Anmeldung unterbinden. Kommen diese jedoch über das WSP-NRW rein, so ist das Gewerbe angemeldet. Wie geht Ihr in solchen Fällen vor? Ich hatte überlegt: Aufforderung zur Abmeldung - keine Reaktion oder Aktion des Gewerbeanzeigenden, 2. Aufforderung - keine Reaktion oder Aktion des Gewerbeanzeigenden, Einleitung Owi-Verfahren. Eine bloße Begründung, dass es sich hier trotzdem um Verwaltung des eigenen Vermögens handelt ist meines Erachtens nach weder ausreichend noch zielführend, da die Steuerberater eben ordentlich Gegenwind bringen.

Eine kurze Rückmeldung wäre klasse.

Vielleicht könntet Ihr mir auch eine Rückmeldung geben, wie Ihr argumentiert oder vielleicht hat jemand sogar eine Vorlage, die er mir zur Verfügung stellen könnte/würde.

Ich habe mich auch schon beim MWME NRW gemeldet und warte dort auf eine Rückmeldung des Herrn Amelung (SB PV-Anlagen). Ich erhoffe mir eine klare, eindeutige Handlungsanweisung (mit Rechtscharakter/Kommentierung/Urteil/o.ä.) für solche Fälle.



Gepostet am 30.08.2022 um 14:21 von:
Benutzer: Janine Weidner
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