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Hallo aus Porta Westfalica,
also ich würde schon einen zweiten Betrieb anmelden wenn der Betroffene darauf besteht. Ich hatte mal den Fall und der Gewerbetreibende benötigte die Anmeldung für eine zweite Steuernummer. Man sollte aber auf jeden Fall einen Zusatz in Feld 15 unter Tätigkeit einfügen wie z.B. Finanzdienstleistungen (für Firma xxx) damit man die beiden Betriebe später auch einwandfrei unterscheiden kann.
Viele Grüße sendet
Matthias Rinne
Gepostet am 19.03.2007 um 12:16 von:
Benutzer: portawestfalica
Der Original-Beitrag :
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