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Hallo,

eine ortsansässige Künstlerin möchte einen Spezialmarkt "Kunsthandwerk" (ein Tag) durchführen.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

1.
Im Kommentar von Landmann / Rohmer (Mai 1992) wird eine Vielzahl von Anbietern mit einem Dutzend oder mehr definiert. Gleichzeitig heißt es, das bei ....[I]Spezialmärkten häufig nur eine kleines Sortiment angeboten wird und der Einzugsbereich begrenzt ist, sollten hinsichtlich der Vielzahl von Anbietern geringere Ansprüche gestellt werden als bei Jahr- und Wochenmärkten[/I]

Insofern halte ich den Markt für genehmigungsfähig wenn sich mindestens 6 Anbietern an dem Markt beteiligen.

Wie seht ihr das?


2.
Für den gleichen Tag liegt mir ein Antrag für einen Spezialmarkt "Weihnachtsmarkt" (zwei Tage) vor.

Meiner Meinung nach werden auf einem Weihnachtsmarkt auch "kunsthandwerkliche Artikel" angeboten / verkauft.

Auf dem Spezialmarkt "Kunsthandwerk" werden ggfls. auch Artikel mit Bezug zu "Weihnachten" angeboten / verkauft.

Der Anteil der "kunsthandwerklichen Artikel" auf einem Weihnachtsmarkt bzw. der "Artikel mit einem Bezug zu Weihnachten" auf den Kunsthandwerkermarkt dürfte gering sein.

Ich bewerte ich die beiden Märkte unterschiedlich; sie sprechen verschiedene Personengruppen an.

Insofern beabsichtige ich beide Märkte am gleichen Tag zu genehmigen.

Wie seht ihr das?

Gruß aus Wittgenstein



Gepostet am 16.08.2022 um 10:53 von:
Benutzer: Wittgensteiner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122929#post122929


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