Forum-Gewerberecht

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Hallo! ...... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Ein Gewerbetreibender kann ein und dieselbe Tätigkeit in denselben Räumlichkeiten nach meinem Kenntnisstand nur einmal ausüben.

Ob und für wieviel Firmen, Kunden oder wie auch immer er dabei tätig wird, ist unbeachtlich!



Gepostet am 19.03.2007 um 10:00 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12291#post12291


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