Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus Rheinhessen,
in einer Sitzung der Ordnungsämter mit dem Wirtschaftsministerium RLP war das gerade Thema. Offenbar auch beim BLA "Gewerberecht".

Auf der Präsentationsfolie unserer Sitzung hierzu stand folgendes:

[QUOTE]Ergebnis aus der 131. Sitzung des BLA
„Gewerberecht“ am 26./27.04.2022:
Vorgehen der Gewerbebehörde:
Wenn Gewerbetreibender wegen Fragen
• zum Handel mit Kryptowährungen (z. B. Bitcoin);
• Mining (nur möglich mit technischem Know-how und
leistungsfähigem Rechner)
• Initial Coin Offerings (Finanzierungsmittel)
vorstellig wird, sollen die Anzeigenden in diesen Fällen zunächst an die BaFin zur Klärung einer eventuellen Erlaubnispflicht verwiesen werden. Es ist nicht Aufgabe der
Gewerbebehörde, diese Frage zu klären.[/QUOTE]

Etwas Bedenken habe ich allerdings, die Gewerbeanzeige zurückzuweisen (wenn diese ansonsten vollständig und richtig ausgefüllt sein sollte). Evtl. würde ich einen Durchschlag an die BaFin übermitteln.



Gepostet am 11.08.2022 um 10:44 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122908#post122908


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