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Guten Morgen,

Ich finde und fand schon immer die "Mitteilungspflicht" bei den erlaubnispflichtigen Gewerben keine elegante Lösung, da auch hier keine Gewerbemeldung verpflichtend wird.
Früher hab ich die Personen immer mit in die Akte aufgenommen und gut war. Aber da wir ja nun bei nicht anzeigepflichtigen Änderungen ebenfalls eine Mitteilungspflicht haben wenn uns nicht anzeigepflichtige Tatbestände bekannt werden, wird es zunehmend aufwendig.

In sofern vertrete ich weiterhin die Meinung, dass Geschäftsführerwechsel grundsätzlich mit einer GewA2 anzeigepflichtig sein sollten.

Und Tatsache fehlt uns durch die nun fehlenden Bekanntmachungen des HR eine sehr wichtige Quelle.

Ich wünsche allen einen schönen Tag!



Gepostet am 11.08.2022 um 07:45 von:
Benutzer: K.Eckhof
Der Original-Beitrag :
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