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» Neue Adesse für Hauptniederlassung - bisherige wird unselbständige Zweigstelle «

[quote][i]Original von Veronika Reck[/i]
Ummeldung der Hauptniederlassung von xy nach z und Neugründung einer unselbständigen Zweigstelle an xy[/quote]

 Moin  ,

dies wäre m. E. die korrekte Variante. Die Anzeigepflichten (GewA 2 und GewA 1) gelten ursächlich allerdings nicht für die GmbH & Co. KG selbst, sondern deren Komplementärs-GmbH.



Gepostet am 11.08.2022 um 05:54 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122902#post122902


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