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Hallo erst mal,

ich würde lediglich einen neue Gewerbe-Anmeldung ausstellen, wenn es sich um eine andere Betriebsanschrift handlet.

Für die gleiche Anschrift gibt es keinen neue Gewerbe-Anmeldung, da er ja schon eine hat.

Eine weitere Anmeldung würde lediglich zu Verwirrungen führen.
Wie er das beim Finanzamt trennt, ist seine Sache.

Gruß



Gepostet am 19.03.2007 um 09:59 von:
Benutzer: loeba01
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12290#post12290


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