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Hallo allerseits,

ich habe eine Gewerbeanmeldung "Mining von Kryptowährungen" erhalten. Muss in diesem Fall evtl. vorher die IHK eingeschaltet werden? Benötigen die Anzeigenden eine Erlaubnis?
Kennt sich jemand damit aus?

Grüße aus dem sonnigen Wolfenbüttel.



Gepostet am 10.08.2022 um 11:37 von:
Benutzer: Katja Wagener
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122896#post122896


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