Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Wolfenbüttel,

wir nehmen regelmäßig durch Handelsregisterauszüge mitgeteilte Änderungen, die nicht anzeigepflichtig sind, v. A. w. im Gewerberegister vor. Aber leider erhalten wir nur die vom Amtsgericht Braunschweig. Alle anderen Handelsregister übermitteln und keine Handelsregisterauszüge.
Deshalb würde ich eine Änderung der Gewerbeordnung bezüglich Anzeigepflicht bei Wechsel des pers. haft. Gesellslchafters bzw. Geschäftsführers auch sinnvoll finden. Aber immerhin wird ja nun wenigstens die Namensänderung mitteilungspflichtig. Das ist doch auch schon was!

LG
Katja Wagener



Gepostet am 10.08.2022 um 11:30 von:
Benutzer: Katja Wagener
Der Original-Beitrag :
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