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Hallo aus Helmstedt

Wichtig ist für uns dieser Satz:

[B]Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden.[/B]

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 10.08.2022 um 09:08 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122892#post122892


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