Forum-Gewerberecht

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Also:

Ich sehe es auch so, dass der § 6 GewO das schon hinreichend klärt. Die Voraussetzungen sind klar. Was eine Lebensberatung mit den Heilhilfsberufen zu tun hat, ist mir auch nicht so ganz klar.

Im Übrigen würde ich in dieser Fragestellung nicht an die IHK oder das Finanzamt verweisen. Die Klärung der gewerberechtlichen Fragen sind Aufgabe der Ordnungsbehörden und die kann ich nicht einfach auf die IHK abwälzen. Ich muss als Sachbearbeiter Entscheidungen vertreten, also muss ich sie schon selbst treffen. Oder soll ich einen Offenbahrungseid leisten und erklären, ich bin nicht kompetent genug, diese Frage zu beantworten? Fragen stellen, Meinungen einholen ist alles ok, aber die nicht die Entscheidung delegieren.



Gepostet am 19.03.2007 um 09:37 von:
Benutzer: pmcolonia
Der Original-Beitrag :
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