Forum-Gewerberecht

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Dem stimme ich zu.

Liegt kein Gewerbe vor sollte - wie bei den Scheinselbständigen auch - die Meldung zurückgewiesen werden.

Nicht zurückweisen kann man Meldungen, in denen z.B. noch Erlaubnisse oder Handwerksrolleneintragungen fehlen, denn das sind gewerbliche Betätigungen.

Man muss zunehmend aufpassen. Mindestens bei den Ladenstationen (Wallboxen) scheinen über Gewerbanmeldungen auch Fälle von Subvetionsbetrug zu laufen! Wir müssen da also zunehmend sensibler mit umgehen.



Gepostet am 08.08.2022 um 14:06 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122877#post122877


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