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Hallo zusammen,

bei dem Thema PV-Anlagen haben wir uns folgende Frage gestellt:

Wenn jemand seine Anlage anmelden möchte, obwohl er diese auf seinem eigenen Grundstück zum Zweck der Eigennutzung betreibt und die Gesamtleistung so gering ist, dass man nicht von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen kann, dann können wir die Gewerbeanmeldung nicht verweigern.
Stellt sich die Frage, wie angemeldet werden muss. Bislang haben wir "erwartet", dass alle Grundstückseigentümer das Gewerbe anmelden, sprich dafür eine GbR gründen.

Nun hatten wir den Fall, dass der Kunde das so nicht akzeptieren wollte, da er allein die Anlage gekauft hat und sie auch alleine auf seinem Namen betrieben wird.

Die Frage ist, ob es reicht, wenn der Betreiber allein das Gewerbe anmeldet und in dem Zuge z.B. eine Art Zustimmungserklärung der weiteren Grundstückseigentümer vorlegt.

Wie wird das in anderen Kommunen gehandhabt? Über jegliche Erfahrungsberichte sind wir dankbar!

Liebe Grüße aus der Wedemark!



Gepostet am 08.08.2022 um 11:14 von:
Benutzer: Gewerbe_SB
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122873#post122873


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