Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

[quote][i]Original von Civil Servant[/i]
Liest sich für mich so, als ginge es um Leute oder jur. Personen, die bereits ein Unternehmen (dann aber sicherlich im Sinne des Umsatzsteuerrechts) haben.

Der Privatmensch, der sich seine eigene Wallbox installieren lässt, kann sicherlich aus anderen Töpfen gefördert werden.

Insofern kann es natürlich nur so sein, dass die Anmeldebescheinigung verweigert wird, weil kein Gewerbe vorliegt.[/quote]

Nein, definitiv handelte es sich bei meinen Kunden/innen um "Privatmeschen", die keine Unternehmer sind. Die Förderung für Privatanlagen (Wallbox) für Privatsolaranlagen ist von der KFW eingestellt worden, daher nun die ständigen Versuche, die private Solaranlage als "Unternehmen" anzumelden (die Steuerberater raten ihren Kunden/innen, es zumindest mit einer missbräuchlichen Gewerbeanmelung zu versuchen).

Auch wenn diese Personen woanders ein Unternehmen mit einer dortigen Solaranlage haben würden, würde nur die Solaranlage auf dem Betriebsdach und nicht die auf dem Privatdach gefördert werden. Eigentlich müsste die KFW (sofern mal versehentlich eine Gewerbeanzeige für Privatanlage bestätigt wird) ja anhand der Angaben zur Betriebsanschrift, Wohnanschrift und Gewerbegegenstand erkennen können, dass es sich um eine reine Privatdachanlage ohne "Betriebseigenschaft" handelt und müsste dementsprechend die Förderung als "Firmendachanlage zur Aufladung von Unternehmens - und Mitarbeiterfahrzeugen" verweigern. Warum sie das nicht tun, verstehe ich nicht.



Gepostet am 01.08.2022 um 10:41 von:
Benutzer: Taron-Arnsberg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122777#post122777


Beitrags-Print by Breuer76