Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

Liest sich für mich so, als ginge es um Leute oder jur. Personen, die bereits ein Unternehmen (dann aber sicherlich im Sinne des Umsatzsteuerrechts) haben.

Der Privatmensch, der sich seine eigene Wallbox installieren lässt, kann sicherlich aus anderen Töpfen gefördert werden.

Insofern kann es natürlich nur so sein, dass die Anmeldebescheinigung verweigert wird, weil kein Gewerbe vorliegt.



Gepostet am 01.08.2022 um 10:14 von:
Benutzer: Civil Servant
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