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[quote][i]Original von Taron-Arnsberg[/i]
Hallo nochmal in die Runde,
...

Da hier die Gewerbeanzeige missbräuchlich zur Erlangung einer zweckwidrigen Subvention verwendet werden soll, verweigere ich erst recht die Bestätigung der Anzeige...[/quote]

Das sehe ich auch so. Die Steuerfahndung erhält dann auch von mir Post.



Gepostet am 28.07.2022 um 09:27 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122738#post122738


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