Forum-Gewerberecht

» Autorentätigkeit «

Bei mir möchte eine Bürgerin wissen, ob sie für ihre schriftstellerische Tätigkeit eine Gewerbe-Anzeige benötigt. Sie schreibt ein Sachbuch über die richtige Technik von Makramee (Knüpftechnik), also eine Art Workshop für Makramee - nur eben zusammengefasst in einem Buch.

Ihre Bücher werden anschließend von einem Verlag gedruckt, veröffentlicht und verkauft. Sie erhält dann eine Provision pro verkauftem Buch.

Ich tendiere zu einer freiberuflichen Tätigkeit. Seht ihr das auch so?



Gepostet am 14.07.2022 um 17:06 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122694#post122694


Beitrags-Print by Breuer76