Forum-Gewerberecht

» Testkäufer-Apps und Gewinnerzielungsabsicht «

Ich möchte das Thema "Testkäufer" oder Mystery Shopper gerne noch einmal aufgreifen.

Eine Bürgerin ist bei privaten Agenturen als Testkäuferin registriert. Es gibt keine Verträge und sie erhält Aufträge und kann diese annehmen oder ablehnen. Dabei wird in der Regel ein Honorar gezahlt. Diese Testkäufe beziehen sich in der Regel auf das Thema Qualitätsmanagement. Es werden keine staatslichen Aufgaben (wie z.Bsp. Jugendschutz) kontrolliert.

Das Finanzamt hat bereits eine Steuernummer vergeben und ich prüfe nun, ob eine gewerbliche Betätigung vorliegt.

Wie handhaben das andere Gewerbeämter? Sind Testkäufer gewerblich anzumelden?



Gepostet am 05.07.2022 um 15:56 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122645#post122645


Beitrags-Print by Breuer76