Forum-Gewerberecht

» Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung «

[quote][i]Original von Taron-Arnsberg[/i]
Ich schreibe immer so:

"[...] Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Schreiben keinen Verwaltungsakt darstellt. Daher erfolgt keine Rechtsbehelfsbelehrung. [...]"[/quote]

Dieser Passus ist "über", weil er rein deklaratorischen Charakter hat. Das kann vorm VG je nach Verlauf sogar zur Stolperfalle werden, wenn die Kammer dann auch noch schwarz auf weiß nachlesen kann, dass die Behörde das Problem zwar offenbar erkannt hat, aber dann ggfs. zum falschen Schluss gekommen ist.

Meines Erachtens spricht Einiges dafür, dass es sich hier um einen VA handelt. Die Klimmzüge über § 146 GewO halte ich für fragwürdig.

Selbst wenn man mal unterstellt, es wäre kein VA, weil die Bestätigung der Anmeldung keine Erlaubnis ist und keine Genehmigungsfunktion hat, bliebe im Ergebnis das Problem, dass der Gewerbetreibende seinen Pflichten offensichtlich nachgekommen ist und wohl in der Folge seine gewerbliche Tätigkeit ausüben könnte.



Gepostet am 05.07.2022 um 11:49 von:
Benutzer: Greenhorn
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122641#post122641


Beitrags-Print by Breuer76