Forum-Gewerberecht

» Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung «

Ich schreibe immer so:

"Sehr geehrter Herr XXXX,

am XXXXXX zeigten Sie hier durch Vorlage einer Gewerbeanzeige (GewA1) das Gewerbe „Mithilfe bei Baudienstleistungen“ ab XXXXXXX in XXXXXXX an. Der Eingang dieser Gewerbeanzeige wird be-stätigt (§ 15 Abs. 1 GewO).

Die Gewerbeanzeige erfolgte vollständig im Sinne des § 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO.

Die Gewerbeanzeige wird jedoch zurückgewiesen und nicht in das hiesige Gewerberegister einge-tragen, da hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, wonach Sie mangels Selbständigkeit nicht gewerblich tätig sind.

Insofern ist Ihre Anzeige als „nicht richtig“ im Sinne des § 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Schreiben keinen Verwaltungsakt darstellt. Daher erfolgt keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Die zugesandte Gewerbeanzeige sende ich anliegend zurück.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

Ab und zu meldet sich ein "Dolmetscher" oder eine "Beratungsgesellschaft" und meckern rum.

Ich empfehle denen, sie könnten die Sache ja durch die Rentenversicherung per Statusfeststellungsverfahren klären lassen oder eine Leistungsklage erheben.

Ich habe nie wieder etwas gehört.....



Gepostet am 05.07.2022 um 10:57 von:
Benutzer: Taron-Arnsberg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122640#post122640


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