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Hallo zusammen,
ich bin leider noch nicht ganz so lange im Thema und habe nun den ersten Fall mit Eintragungen im Führungszeugnis. Nun frage ich mich, ob ich die Reisegewerbekarte ablehnen muss oder ob es ab einem Zeitpunkt ein Verwertungsverbot für zurückliegende Urteile gibt.

Folgende Eintragungen sind vorhanden.

Tatbezeichnung: Betrug
Vorschrift: StGB § 263 Abs. 1, § 73, § 73c
Verhängte Strafe: 40 Tagessätze zu je 15,00€ Geldstrafe
Datum der Rechtskraft: 26.10.2017

Tatbezeichnung: Warenbetrug
Vorschrift: StGB § 263 Abs. 1, 13, § 73c, § 73d, §73
Verhängte Strafe: 50 Tagessätze zu je 15,00€ Geldstrafe
Datum der Rechtskraft: 09.08.2017

Tatbezeichnung: Warenbetrug
Vorschrift: StGB § 263
Verhängte Strafe: 90 Tagessätze zu je 15,00€ Geldstrafe
Datum der Rechtskraft: 02.12.2017

Die genannten Verurteilungen wurden nachträglich zu einer Gesamtstrafe von 140 Tagessätzen zu je 15,00€ zusammengefasst. Rechtskraft am 08.03.2018

Vielen Dank für die Hilfe



Gepostet am 29.06.2022 um 09:20 von:
Benutzer: Firefighter
Der Original-Beitrag :
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