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Guten Morgen,
grundsätzlich darf eine Person so viele Gewerbe anmelden wie sie möchte und auch die Tätigkeiten frei wählen, es sei denn er möchte etwas erlaubnispflichtiges anmelden wie beispielsweise den Pyrotechniker... ich glaube dafür bräuchte er eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz...
einen schönen Arbeitstag!



Gepostet am 22.06.2022 um 08:50 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122564#post122564


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