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» Franchisenehmer Sitzverlegung und Verlegung der Geschäftsanschrift einer GmbH «

[quote][i]Original von Roesje[/i]
[quote][i]Original von Thomas Mischner[/i]
Hallo,

laut geschildertem Sachverhalt [quote] die "XY Sport GmbH" Ihren Namen in die "XYZ Sport GmbH" geändert, Ihren Sitz und Ihre Geschäftsanschrift in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Kommune verlegt habe, die Geschäftsführung geändert wurde und beim nun zuständigen AG unter der HRB1234 geführt wird. [/quote]
sehe ich hier keinen anzeigepflichtigen Vorgang, da es sich nach wie vor um die selbe GmbH handelt. Allenfalls sind die Daten im Gewerberegister von Amts wegen zu berichtigen.[/quote]

Wenn der Sitz/Geschäftsadresse geändert wurde, hat man in der Regel eine Anzeigepflicht wegen Verlegung der Betriebsstätte. So hatte ich den Fall jetzt verstanden, dass neben der Namens- und Geschäftsführungsänderung auch die Betriebsstätte verlegt wird in eine andere Gemeinde, also 2 Anzeigepflichten entstehen...Ab- und Neuanmeldung.[/quote]

Zunächst habe ich ja lediglich die Mitteilung des hiesigen AG´s bekommen, dass die GmbH verlegt wurde, woraufhin ich zur Abmeldung aufgefordert habe. Da die Abmeldung jedoch so unvollständig eingereicht wurde, bin ich stutzig geworden und habe über das Registerportal nach der in meinen Augen "neuen" GmbH beim nun zuständigen Registergericht gesucht.
Vom nun zuständigen Registergericht hätte ich ja keine Eintragungsmitteilung bekommen, da dort ja nicht bekannt ist, dass die Betriebsstätte weiterhin in meinem Ort besteht.

Bisher habe ich folgenden Schluß für mich gedanklich verfolgt:
-> Neue HRB-Nummer = Neue Gesellschaft = Anzeigepflicht



Gepostet am 14.06.2022 um 09:07 von:
Benutzer: buettner
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