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» Franchisenehmer Sitzverlegung und Verlegung der Geschäftsanschrift einer GmbH «
Aber es heißt ja auch [quote] dass der Betrieb des Fitnessstudios weiterhin in meinem Zuständigkeitsbereich ausgeübt wird. [/quote]
Daraus habe ich geschlossen, dass sich an der betroffenen Betriebsstätte nichts ändert. Die Verlegung der Hauptniederlassung wäre ja am Ort der Zweigniederlassung bzw. unselbständigen Zweigstelle nicht anzeigepflichtig.
Gepostet am 14.06.2022 um 08:56 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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